01.10.2010
Ägyptisches Museum und Papyrussammlung
Ab dem 1. Oktober 2010 gilt in den Staatlichen Museen zu Berlin eine veränderte Benutzungsordnung: Ab dann erhalten Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr kostenlosen Eintritt. Diese Regelung soll nicht nur Familien finanziell entlasten, sondern Jugendlichen ermöglichen, in ihrer Freizeit vermehrt die Museen zu besuchen. Über den freien Eintritt hinaus gibt es ein umfangreiches museumspädagogisches Programm, das kostenlos genutzt werden kann.
"Allein im Klassenverband besuchen jährlich etwa 340 Tausend Schülerinnen und Schüler die Staatlichen Museen zu Berlin! Und von diesen Besuchergruppen nutzt deutlich mehr als ein Drittel kostenlose Betreuungsangebote unserer Museumspädagogik. Wir wünschen uns, dass Kinder und Jugendliche auch außerhalb der Schulzeit und in ihrer Freizeit die Museen selbständig besuchen", erklärte Michael Eissenhauer, Generaldirektor der Staatlichen Museen zu Berlin.
Ebenfalls kostenlosen Eintritt in die Staatlichen Museen zu Berlin erhalten weiterhin alle Personen, die Transferleistungen beziehen. Hierzu gehören Empfänger von ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Studierende, Grundwehr- oder Zivildienstleistende, Schwerbehinderte sowie Arbeitssuchende mit Leistungen nach ALG I (min¬destens 50 v. H. MdE) erhalten weiterhin eine Eintrittsermäßigung von 50 Prozent.
Die Jahreskarte, die zum Besuch aller Dauerausstellungen der Staatlichen Museen zu Berlin berechtigt, kostet weiterhin 40 Euro (ermäßigt 20 Euro). Die Jahreskarte PLUS, die zusätzlich den Besuch von Sonderausstellungen ermöglicht, ist für 80 Euro (ermäßigt 40 Euro) zu erwerben.
Das breite Spektrum der Sammlungen und ihre Pflege verlangen erhebliche Unterhaltskosten, die nicht mehr alleine von den Trägern der Stiftung Preußischer Kulturbesitz aufgebracht werden können. Um die kulturelle Vermittlung für das Publikum und die Betreuung der Sammlungen weiterhin mit dem entsprechenden qualitätsvollen Niveau fortzusetzen, ist es erforderlich, zusätzliche finanzielle Mittel aufzubringen. Daher hat der Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zum 1. Oktober 2010 die Aufhebung der Entgeltfreiheit für die letzten vier Stunden an jedem Donnerstag beschlossen.
Hervorgegangen aus der Gründung des Königlichen Museums durch Friedrich Wilhelm III. von Preußen gehören die Staatlichen Museen zu Berlin zusammen mit der Staatsbibliothek, dem Geheimen Staatsarchiv, dem Ibero-Amerikanischen Institut und dem Staatlichen Institut für Musikforschung mit dem Musikinstrumenten-Museum zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Als ein vom Bund und allen Bundesländern gemeinsam getragener Museumsverbund verstehen sie sich als eine gesamtstaatliche Einrichtung des deutschen Kulturföderalismus.
Die Staatlichen Museen zu Berlin präsentieren sich an fünf Standorten: in Berlin-Mitte, in Berlin-Tiergarten, Berlin-Charlottenburg, Berlin-Dahlem und Berlin-Köpenick.