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Werke aus dem Kunstgewerbemuseum und der Skulpturensammlung an Oppenheim-Erben restituiert

22.01.2018
Museumsinsel Berlin

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz konnte gemeinsam mit den Erben eine gute Lösung für die NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgüter finden.

Margarete Oppenheim (1857–1935) besaß eine der größten Kunstsammlungen Deutschlands. Für elf Werke in den Sammlungen der Staatlichen Museen zu Berlin, die aus dieser Sammlung stammen, wurde nun eine faire und gerechte Lösung im Sinne der Washingtoner Prinzipien vereinbart. Fünf von ihnen konnte die SPK zurückkaufen.

Hermann Parzinger, Präsident der SPK, dankte den Erben von Margarete Oppenheim für die gemeinsam gefundene Lösung und betonte: „Die Frage der Auffindung und Rückgabe von NS-Raubkunst ist auch heute noch, fast 20 Jahre nach Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien, eine wichtige Aufgabe für die SPK, und ich bin glücklich über jeden geklärten Fall.“

Imke Gielen von der Rechtsanwaltskanzlei von Trott zu Solz Lammek und David Rowland von der Rechtsanwaltskanzlei Rowland & Associates, die die Erben vertreten, erklärten: „Auch wir halten die gefundene Lösung für gerecht und möchten der SPK für ihre faire Herangehensweise danken und begrüßen die nicht nachlassenden Bemühungen der Stiftung zur Klärung der Provenienzen der Kunstwerke in ihren Beständen.“

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