Ermäßigung
Die allgemeine Ermäßigung beträgt 50%. Das ermäßigte Eintrittsgeld kann in Anspruch genommen werden von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden, Studierenden, Freiwilligendienstleistenden, Arbeitssuchenden mit Leistungen nach ALG I sowie Schwerbehinderten (Grad der Behinderung von mindestens 50) gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung.
Freien Eintritt haben:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende im Rahmen des betreuten Schulunterrichts, sofern sie als Gruppe zum Besuch angemeldet sind
- Studierende der Universitäten und Fachhochschulen im Rahmen von Lehrveranstaltungen, sofern sie als Gruppe angemeldet sind
- Mitglieder des Internationalen Museumsrates (ICOM) und des Deutschen Museumsbundes, die sich als solche ausweisen
- Mitglieder von Fördervereinen der Staatlichen Museen zu Berlin, die sich als solche ausweisen in dem Museum, das von ihrem Verein gefördert wird
- Inhaberinnen und Inhaber eines Presseausweises
- Personen, die Transferleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten und sich entsprechend ausweisen.
- die ärztlich als notwendig anerkannte Begleitperson einer Schwerbehinderten oder eines Schwerbehinderten, sofern dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist
- Besucherinnen und Besucher der Lese- und Studiensäle der Staatlichen Museen zu Berlin