Aktuelle Hinweise
Im Lesesaal besteht aktuell keine Pflicht zum Tragen einer Mund und Nase bedeckenden Maske. Das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske wird jedoch weiterhin empfohlen.
Der Lesesaal im Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin ist Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 20 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie die folgenden ergänzenden Nutzungsbedingungen bei der Planung Ihres Besuches:
Ihre Anmeldung nehmen wir per E-Mail an za[at]smb.spk-berlin.de oder telefonisch unter 030 266 42 5701 entgegen. Eine Nutzung des Lesesaals ist nur mit bestätigter Anmeldung möglich, da wir nur über eine eingeschränkte Anzahl von Plätzen verfügen und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten möchten.
Es werden bis zu 10 Archivalien pro Person und Tag vorgelegt. Bei Angabe konkreter Archivsignaturen ist eine Anmeldung und Archivalienbestellung bis spätestens 14 Uhr am Vortag (Werktag) Ihres geplanten Besuchs möglich. Sollte Ihr Besuch eine Recherche voraussetzen, planen Sie bitte mit einem deutlich längeren Vorlauf.
Die Benutzung von Archivgut des Zentralarchivs erfolgt in Anlehnung an das Bundesarchivgesetz sowie auf der Grundlage der Benutzungsordnung des Zentralarchivs [Download PDF]. Danach hat jeder das Recht, Archivgut auf Antrag zu benutzen. Schutzfristen und urheberrechtliche Belange sind bei der Benutzung zu berücksichtigen.
Vor einem Archivbesuch im Archäologischen Zentrum, dem Sitz des Zentralarchivs, wird um eine schriftliche Anfrage gebeten. Aufgrund einer möglichst genauen Beschreibung des Forschungsthemas ermitteln die Archivmitarbeiter, ob und welche Archivbestände des Zentralarchivs für die Bearbeitung des Themas infrage kommen beziehungsweise welche anderen Archive für Nachforschungen einbezogen werden können. Jüngeres Archivgut sowie Nachlässe oder Archivgut von Vereinen unterliegen meist besonderen Nutzungsbedingungen oder gesetzlichen Schutzfristen. Die Archivalien des Museums für Völkerkunde (heute Ethnologisches Museum) sowie des Museums für Vor- und Frühgeschichte werden in den jeweiligen Museen verwahrt. Anfragen werden dort bearbeitet.
Archive sind nach dem Provenienzprinzip (Herkunftsprinzip) strukturiert. Somit bilden archivwürdige Unterlagen einer Sammlung beziehungsweise einer Organisationseinheit der Staatlichen Museen zu Berlin einen geschlossenen Bestand. Die Tektonik (Struktur) des Zentralarchivs besteht aus folgenden fünf Bestandsgruppen: I (Geschäftsakten bis 1945), II (Geschäftsakten ab 1945), III (Vereine und Kommissionen), IV (Nachlässe) und V (Archivische Sammlungen). Bei der Suche nach Informationen ist zunächst zu klären, aus welchen Sammlungsbeständen Archivgut für das zu behandelnde Thema ausgewählt werden muss beziehungsweise nach welchen seinerzeit handelnden Personen zu recherchieren ist.
Die endgültig bearbeiteten Archivalien werden in Findbüchern nachgewiesen. Diese stehen im Lesesaal und einige auch online zur Einsicht zur Verfügung,
Das Findbuch eines Bestandes führt alle Akten mit der jeweils laufenden Aktennummer (der Signatur) auf. Weiterhin werden Laufzeit der Akte (zeitlich frühestes und spätestes Schriftstück), der Aktentitel und eine kurze Inhaltsangabe der wichtigsten Vorgänge angegeben. Anhand der Signatur können Archivalien zur Benutzung bestellt werden.
Die Datenbank spk-digital enthält das Findbuch der Akten der Gemäldegalerie von 1830 bis 1945 sowie historische Raumaufnahmen der Gemäldegalerie im Kaiser Friedrich-Museum (heute Bode-Museum). Ein Teil der Fotosammlung ist auch über Sammlungen Online: dem Online-Portal der Sammlungen der Staatlichen Museen zu Berlin und die Website der bpk-Bildagentur recherchierbar.
Archivalien können direkt im Lesesaal oder vorab schriftlich bestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass dabei die Signaturen korrekt angegeben werden.
Montag: 14 Uhr
Dienstag bis Freitag: 10 und 14 Uhr
Die Ausgabe erfolgt noch am selben Tag. Bestellungen nach 14 Uhr werden am nächsten Tag bereitgestellt. Pro Benutzungstag können bis zu zehn Archivalien bestellt werden.
Die Reproduktion von Archivgut durch das Zentralarchiv ist kostenpflichtig. Bei mikroverfilmten Archivalien können mithilfe des Mikrofilm-Lesegerätes im Lesesaal selbstständig kostenpflichtige Papierkopien angefertigt werden. Kopien, Scans und Fotos von Originalen werden über Aufträge grundsätzlich durch das Zentralarchiv angefertigt.
Reproduktionsgesuche können jedoch nur angenommen werden, sofern dies aus konservatorischen Belangen vertretbar ist. Anträge für Kopier- beziehungsweise Digitalisierungsaufträge sind bei der Lesesaalaufsicht erhältlich. Auch hier sind vor allem die Signatur der Archivalieneinheit, gegebenenfalls die genaue Blattzahl und die Anzahl der zu erstellenden Reproduktionen anzugeben.
Das Fotografieren von Archivalien im Lesesaal ist unter Auflagen erlaubt. Die Fotografien sind ausschließlich als Arbeitsmittel für den im Benutzungsantrag angegebenen Zweck bestimmt.
Die Signatur der Archivalien besteht aus drei Bestandteilen:
Das Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin ist abgekürzt wie folgt anzugeben: SMB-ZA.
Danach folgt die Archivsignatur, die durch ein Komma vom Kürzel getrennt wird. An erster Stelle erfolgt die Zuweisung innerhalb der Archivtektonik (I–V). An zweiter Stelle wird der Bestand genannt (zum Beispiel NG für Nationalgalerie, KK für Kupferstichkabinett, Fotosammlung). Danach folgt die Archivnummer.
Nennen Sie gegebenenfalls auch die Blatt- oder Seitenangabe, sofern eine entsprechende Zählung vorhanden ist.
Beispiele für die korrekte Zitierweise:
SMB-ZA, I/NG 998, Blatt 5–10
SMB-ZA, IV/NL Bode 3598
SMB-ZA, V/Künstlerdokumentation Max Beckmann
SMB-ZA, V/Fotosammlung 1.1.3./5689