18.03.2022
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten in den Staatlichen Museen zu Berlin freien Eintritt. Dabei gilt ab sofort ein vereinfachtes Nachweisverfahren.
Für den freien Eintritt in die Häuser der Staatlichen Museen zu Berlin genügt ab sofort die Vorlage eines ukrainischen Reisepasses oder eines anderen Ausweisdokuments. Für aus der Ukraine nach Deutschland Geflüchtete aus Drittländern wird auch eine ukrainische Aufenthaltsgenehmigung (Visum) akzeptiert.