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Relegalisierung von in-situ-generiertem Stickstoff zum Schutz des kulturellen Erbes

Der Verwendung von in situ generiertem, also vor Ort aus der Umgebungsluft gewonnenem Stickstoff im Rahmen der integrierten Schädlingsbekämpfung hat 2012 die EU Biozid Verordnung einen Riegel vorgeschoben.

In einem komplexen Verfahren konnte die Stiftung Preußischer Kulturbesitz unter Federführung des Rathgen-Forschungslabor stellvertretend für die Kulturerbeeinrichtungen in Deutschland 2022 einen Zulassungsantrag bei der Bundesstelle für Chemikalien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellen, der 2023 positiv beschieden wurde. Damit kann nun in Deutschland in-situ-generierter Stickstoff erneut in der Schädlingsbekämpfung Anwendung finden und Stickstoffkammern können im Kulturerbeschutz wieder legal betrieben werden.


Förderer: BKM
Laufzeit: 2021 bis 2023