24.06.2020
Die Freiflächen um die Häuser der Museumsinsel Berlin sind Teil der offenen Stadtlandschaft und rund um die Uhr frei zugänglich. Leider wurden diese Flächen unmittelbar vor den Museen in den vergangenen Wochen für politische Veranstaltungen genutzt, die mit den Werten der Staatlichen Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz nicht vereinbar sind.
Die für unsere Demokratie fundamentalen Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden in diesen Fällen höher bewertet als das Hausrecht der Museen. Grundlage hierfür ist die so genannte Fraport-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 22. Februar 2011 1 BvR 699/06), aus der hervorgeht, dass generelle Verbote von Demonstrationen von dem Hausrecht des Grundstückseigentümers nicht gedeckt sind. Allenfalls unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit und der Funktionsfähigkeit sind Einschränkungen des Versammlungsrechts zulässig.
Die Sicherheit der Besucher*innen und ihr Zugang zum UNESCO-Welterbe Museumsinsel Berlin konnten bisher durchgehend gewahrt bleiben; die politischen Veranstaltungen mussten gleichzeitig geduldet werden.
Die Staatlichen Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz stehen für Weltoffenheit und demokratische Werte. Wir wollen keinen Raum bieten für Rassismus, Antisemitismus, Nationalismus und Hetze.