Ermäßigung
Die allgemeine Ermäßigung beträgt 50 Prozent. Das ermäßigte Eintrittsgeld kann in Anspruch genommen werden von Schüler*innen, Auszubildenden, Studierenden, Freiwilligendienstleistenden, Arbeitssuchenden mit Leistungen nach ALG I sowie Schwerbehinderten (Grad der Behinderung von mindestens 50) gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung.
Freien Eintritt gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises haben:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Schüler*innen und Auszubildende im Rahmen des betreuten Schulunterrichts, sofern sie als Gruppe zum Besuch angemeldet sind
- Studierende der Universitäten und Fachhochschulen im Rahmen von Lehrveranstaltungen, sofern sie als Gruppe angemeldet sind
- Mitglieder des Internationalen Museumsrates (ICOM) und des Deutschen Museumsbundes
- Mitglieder von Fördervereinen der Staatlichen Museen zu Berlin
- Inhaber*innen eines Presseausweises
- Personen, die Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten
- ärztlich als notwendig anerkannte Begleitpersonen einer Schwerbehinderten oder eines Schwerbehinderten, sofern dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist
- Besucher*innen in den Lese- und Studiensälen der Staatlichen Museen zu Berlin
- Inhaber*innen von Jahreskarten im Geltungsbereich des jeweiligen Kartentyps