Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten ab 16. April 2024. Mehr

Ermäßigungen & Freier Eintritt

Ermäßigung

Die allgemeine Ermäßigung beträgt 50%. Das ermäßigte Eintrittsgeld kann in Anspruch genommen werden von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden, Studierenden, Freiwilligendienstleistenden, Arbeitssuchenden mit Leistungen nach ALG I sowie Schwerbehinderten (Grad der Behinderung von mindestens 50) gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung.

Freien Eintritt haben:

  1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  2. Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende im Rahmen des betreuten Schulunterrichts, sofern sie als Gruppe zum Besuch angemeldet sind
  3. Studierende der Universitäten und Fachhochschulen im Rahmen von Lehrveranstaltungen, sofern sie als Gruppe angemeldet sind
  4. Mitglieder des Internationalen Museumsrates (ICOM) und des Deutschen Museumsbundes, die sich als solche ausweisen
  5. Mitglieder von Fördervereinen der Staatlichen Museen zu Berlin, die sich als solche ausweisen in dem Museum, das von ihrem Verein gefördert wird
  6. Inhaberinnen und Inhaber eines Presseausweises
  7. Personen, die Transferleistungen (ALG II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten und sich entsprechend ausweisen.
  8. die ärztlich als notwendig anerkannte Begleitperson einer Schwerbehinderten oder eines Schwerbehinderten, sofern dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist
  9. Besucherinnen und Besucher der Lese- und Studiensäle der Staatlichen Museen zu Berlin