Am Donnerstag, 11. Dezember 2025 ist der Forschungscampus Dahlem aufgrund einer internen Veranstaltung leider geschlossen.
Die Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz präsentieren in ihren Ausstellungsräumen Kulturgüter von höchstem Rang. Sie ermöglichen ihren Besucherinnen und Besuchern die unmittelbare Begegnung mit Spitzenwerken der Sammlungen weitgehend ohne Absperrungen im Vertrauen auf ein verständnisvolles, angemessenes Verhalten. Beim Besuch der Museen müssen daher folgende Vorschriften eingehalten werden
Es gelten die Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen.
Es gelten die Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen.
Die allgemeine Ermäßigung beträgt 50 %. Das ermäßigte Eintrittsgeld kann in Anspruch genommen werden von Schüler*innen, Auszubildenden, Studierenden, Freiwilligendienstleistenden, Arbeitssuchenden mit Leistungen nach ALG I sowie Schwerbehinderten (mindestens 50 % Grad der Behinderung) gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung.
Freien Eintritt gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises haben
Für Sonderausstellungen kann ein im Einzelfall nach Art und Umfang der Ausstellung vom Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz festzusetzendes Eintrittsgeld erhoben werden. Abweichende Festlegungen vom Abschnitt II können auch für Ermäßigungs- und Befreiungsgründe getroffen werden.
Besuche von Gruppen ab 10 Personen müssen angemeldet werden. Nur Gruppen mit bestätigtem Besuchstermin haben einen Anspruch darauf, eingelassen zu werden. Fremdführungen sind nach Voranmeldung gegen Zahlung einer Gebühr möglich. Gebührenbefreit sind angemeldete Schulklassen mit Führung durch Lehrerinnen und Lehrer sowie angemeldete Gruppen Studierender mit eigener Führung.
Die Staatlichen Museen zu Berlin sind bemüht, möglichst vielen Gruppen den Besuch ihrer Ausstellungen und die Nutzung der Museen als Orte der Bildung und Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Insbesondere vor den Sammlungshighlights kann es auch bei vorausschauender Planung zu Engpässen kommen. Von allen Gruppen wird eine gegenseitige Rücksichtnahme erwartet.
Im Zweifelsfall haben Veranstaltungen der Staatlichen Museen und Führungen in ihrem Auftrag Vorrang gegenüber Fremdführungen und Gruppen ohne Führung. Die Gruppengröße ist aus Sicherheitsgründen begrenzt, in der Regel auf 25 Personen. In Sonderausstellungen können abweichende Festlegungen für Gruppenbesuche und insbesondere für Fremdführungen gelten.
Die Begegnung mit empfindlichen Kunst- und Kulturgütern erfordert besondere Vorsicht und Maßnahmen zum Schutz vor Beschädigung. Angemessenes und umsichtiges Verhalten gebietet nicht nur der Schutz der Ausstellungsobjekte, sondern auch die Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher.
Jegliche wirtschaftliche Verwertung von Filmen und Fotos, die in den Museen aufgenommen wurden, bedarf der schriftlichen Genehmigung der Museumsleitung. Für Ausstellungen und Ausstellungsräume oder einzelne Objekte können seitens der Museumsleitung auch generelle Fotografierverbote ausgesprochen werden.
Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Diese Anordnungen können in besonderen Gefahrensituationen auch über die Verhaltensanweisungen hinausgehen, die in dieser Benutzungsordnung bereits konkret aufgelistet sind. Bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung und Störungen des Ausstellungsbetriebs kann das Verlassen des Museums verlangt werden. In Wiederholungsfällen kann der Museumsbesuch befristet oder unbefristet untersagt werden.
Der Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat diese Benutzungsordnung am 2. Juli 2018 gebilligt. Sie wird durch Verfügung des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zum 1. November 2018 in Kraft gesetzt.