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Erforschung und Dokumentation des Fremdbesitzes der Antikensammlung

Im Mittelpunkt eines dreijährigen Forschungsprojekts stand die Erforschung und Dokumentation des Fremdbesitzes der Antikensammlung. Was versteht man unter diesem Begriff? In Museen bezeichnet man mit Fremdbesitz „die Werke, die von Museen verwahrt werden, ohne deren Eigentum zu sein und bei denen der Kontakt zum Eigentümer abgerissen ist oder nie bestanden hat“ (C. Thielecke, in: Museumsgut und Eigentumsfragen, Halle 2012, S. 37).

Kunstwerke, die während des Zweiten Weltkrieges an Museen zur Aufbewahrung abgegeben und von den Eigentümer*innen nie abgeholt wurden, können somit zum Fremdbesitz werden, wenn aufgrund der schlechten Quellenlage die Identifikation und die Auffindung der Erben nicht mehr möglich ist. Fremdbesitz kann auch durch Überweisungen öffentlicher Institutionen entstehen. Dies ist zum Teil bei Kunstwerken unbekannter Herkunft der Fall gewesen, die nach dem Zweiten Weltkrieg von der „Zentralstelle zur Pflege und Erhaltung von Kunstwerken“ gesichert und an die Staatlichen Museen überwiesen wurden. Ein weiteres Beispiel von Fremdbesitz sind die Kunstwerke, die 1958/1959 aus der Sowjetunion an die DDR „zurückgegeben“ und an das „falsche“ Museum geliefert wurden. Für diese Objekte, die am Ende des Zweiten Weltkrieges von sowjetischen Truppen in Deutschland beschlagnahmt worden waren, konnte bei der Rückführung 1958 nicht in jedem Fall eine korrekte Ein- und Zuordnung der Stücke erfolgen. So verblieb in der Antikensammlung eine kleine Gruppe von Skulpturen,  die nicht mit Stücken aus dem alten Bestand identifiziert werden konnte.

Neben dem Fremdbesitz wurden im Rahmen des Projektes auch die Antiken aus Carinhall aus dem Eigentum der Bundesrepublik Deutschland untersucht. Am idyllischen Großen Döllnsee in der Schorfheide (nordöstlich von Berlin) liegen die Ruinen des Landsitzes von Hermann Göring (1893-1946). In Carinhall hatte Göring im Jahr 1933 ein Jagdhaus errichten lassen, das nach umfangreichen Erweiterungsbauten in den Jahren 1936-1937 zum repräsentativen Wohnsitz Görings wurde. Hier waren auch seine zahlreiche Kunstwerke untergebracht, die er spätestens seit den frühen 1930er Jahren gesammelt hatte. Es ist bekannt, dass Göring bei der Zusammenstellung seiner Sammlung u.a. von Beschlagnahmungen in den von den deutschen Truppen besetzten Gebieten profitierte. Mehrfach wurde in der Forschung nachgewiesen, dass sich unter seinen Kunstwerken auch Objekte aus ehemaligem jüdischem Besitz befanden.

Eine Publikation in der Reihe der Fremdbesitzkataloge der Staatlichen Museen zu Berlin dokumentiert die Ergebnisse des Projekts.


Einrichtung: Antikensammlung, Staatliche Museen zu Berlin
Projektleitung: Ursula Kästner
Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Dr. Laura Puritani
Kooperationspartner: Zentralarchiv, Staatliche Museen zu Berlin
Laufzeit: 2013 bis 2016 (abgeschlossen)
Publikation: L. Puritani, Staatliche Museen zu Berlin. Dokumentation des Fremdbesitzes. Band III. Antikensammlung. Antiken aus Carinhall aus dem Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Berlin 2017).
Mehr Informationen: Katalog des Forschungsprojektes im Webshop