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Fünf Werke aus der Gemäldegalerie an Erben der Inhaber der Galerie Matthiesen restituiert

22.10.2024
Gemäldegalerie

1935 verkaufte die Dresdner Bank rund 4.400 Kunstwerke an den Preußischen Staat, der diese an die Museen übergab. Seit 2018 untersucht das Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin in einem Provenienzforschungsprojekt, ob sich unter den davon heute noch im Bestand der Museen erhaltenen Werken NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut befindet. Ein Konvolut von Gemälden stammt aus der Galerie Matthiesen. Mit den Nachfahren der Inhaber der Galerie konnte nun gemeinsam eine faire und gerechte Lösung gefunden werden, mit der die historischen Hintergründe angemessen berücksichtigt bleiben.

Fünf Werke erhalten die Nachfahren zurück und ein Werk verbleibt in der Gemäldegalerie

Die Nachfahren der Inhaber der Galerie erhalten: Anton van Dyck, Nachfolge: Porträt eines Mannes in Ritterrüstung (um 1619); zwei ehemals Jan van de Capelle zugeschriebe holländische Werke: Segelschiffe / Ruhige See mit Einmastern und Staatenjacht (18. Jh.) und Marine / Segelschiffe auf der Merwede vor Dordrecht (2. H. 17. Jh.); Giovanni Battista Tiepolo, Kopie: Christus auf dem Weg zum Kalvarienberg; Niederländisch, ehemals Ambrosius Benson zugeschrieben: Bildnis eines Mannes / Bildnis Melanchthon (1546 / 1555). Im Bestand der Gemäldegalerie verbleibt: Versuchung des Hl. Antonius aus dem Umkreis von Jan (Wellens) de Cock.

Der jüdische Kunsthändler Franz Zatzenstein-Matthiesen hatte für seine Berliner Galerie in den 1920er Jahren Kredite aufgenommen. 1933 flüchtete er vor der Gestapo in die Schweiz. Im darauffolgenden Jahr übereignete er der Bank zur Tilgung von Restschulden Kunstwerke aus seinem Galeriebestand. Diese gelangten im Zuge des Dresdner-Bank-Geschäfts 1935 in die Staatlichen Museen zu Berlin. Die nun mit den Erben getroffene Vereinbarung berücksichtigt einerseits den durch die Verfolgung erlittenen Schaden, andererseits auch die Tatsache, dass es um Verbindlichkeiten aus der Zeit vor 1933 ging, die der Galerist auch ohne die Verfolgung hätte tilgen müssen – wenn auch zu wesentlich günstigeren Bedingungen.

Die Nachfahren von Franz Zatzenstein-Matthiesen erklären: Die SPK hat große Anstrengungen unternommen zusammen mit den Erben der Inhaber der Galerie Matthiesen eine faire und gerechte Lösung hinsichtlich dieser Werke zu finden. Die Erben sind der SPK in hohem Maße dankbar für die verantwortungsvolle Art und Weise, in der sich die Stiftung mit diesem Fall auseinandergesetzt hat.

Als Museum und öffentliche Institution ist es nicht nur unsere Pflicht, sondern auch eine Selbstverständlichkeit, dass wir für den Umgang mit Werken, die als NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut identifiziert werden können, gemeinsam mit den Erben gerechte Lösungen finden. Die systematische Untersuchung der Provenienzen unserer Gemälde ist daher unerlässlich. Hierzu gehört ganz wesentlich auch die Erforschung der Geschichte des Kunst- und Antiquitätenhandels. Die Bilder sind Zeugen erlittenen Unrechts. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir den Nachfahren der Galerie Matthiesen mehrere Gemälde zurückgeben können.

Dagmar Hirschfelder, Direktorin der Gemäldegalerie