Jede Berliner Schule kann ihn für 150 EUR erwerben.
Anträge für den Museumspass Schule sind durch die Schule schriftlich an die Staatlichen Museen zu Berlin zu stellen: Besucherdienste der Staatlichen Museen zu Berlin Stiftung Preußischer Kulturbesitz - III 3 Postanschrift: Stauffenbergstraße 41-42 D-10785 Berlin | Tel 030 266 424242 | service[at]smb.museum
Informationen zum Museumspass Schule (PDF)
Der Museumspass Schule ist ab dem Tag der Ausfertigung 12 Monate gültig. Er gilt in allen 19 Häusern und Sonderausstellungen der Staatlichen Museen zu Berlin.
Der Museumspass ist gebunden an eine Schule und ermöglicht es, die Bildungs- und Vermittlungsangebote für SchülerInnen kostenreduziert wahrzunehmen. Kostenfrei angeboten werden einstündige Ausstellungsgespräche. Bei Angeboten mit mehr als 60 Minuten Dauer reduziert sich das Entgelt um 30 EUR.
Teilnahmegebühren ab 1.8.2013 regulär | mit Museumspass
Ausstellungsgespräch Deutsch, 60 min regulär 30 EUR | mit Museumspass kostenfrei
Workshop Deutsch, 120 min regulär 60 EUR | mit Museumspass 30 EUR
Der Museumspass kann nicht für Vermittlungsformate mit mehreren Terminen in Folge genutzt werden, zum Beispiel für die Durchführung von Projekttagen. Zur Vorbereitung des Unterrichts erhalten LehrerInnen und ErzieherInnen mit dem Museumspass ihrer Schule freien Eintritt in die Staatlichen Museen zu Berlin.
Die Anmeldung einer Führung, eines Workshops muss mindestens 14 Tage im Voraus erfolgen. Die Angabe der Museumspass-Nummer ist erforderlich. Die Vorlage der Buchungsbestätigung erfolgt beim Museumsbesuch an der Kasse.
Die Stornofrist beträgt fünf Werktage. Stornogebühr: Beim Nichterscheinen zum vereinbarten Führungstermin wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR pro Gruppe erhoben.
LehrerInnen und ErzieherInnen, die zur Unterrichtsvorbereitung die Staatlichen Museen zu Berlin besuchen möchten, zeigen den Museumspass am Einlass vor.
Die Laufzeit verlängert sich nicht automatisch nach Ablauf der Gültigkeit, der Museumspass Schule kann durch Vorlage der jeweils aktuellen Unterlagen zur Lernmittelbefreiung erneut beantragt werden.