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Ermäßigungen & Freier Eintritt

Ermäßigung

Die allgemeine Ermäßigung beträgt 50 Prozent. Das ermäßigte Eintrittsgeld kann in Anspruch genommen werden von Schüler*innen, Auszubildenden, Studierenden, Freiwilligendienstleistenden, Arbeitssuchenden mit Leistungen nach ALG I sowie Schwerbehinderten (Grad der Behinderung von mindestens 50) gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung.

Freien Eintritt gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises haben:

  1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  2. Schüler*innen und Auszubildende im Rahmen des betreuten Schulunterrichts, sofern sie als Gruppe zum Besuch angemeldet sind
  3. Studierende der Universitäten und Fachhochschulen im Rahmen von Lehrveranstaltungen, sofern sie als Gruppe angemeldet sind
  4. Mitglieder des Internationalen Museumsrates (ICOM) und des Deutschen Museumsbundes
  5. Mitglieder von Fördervereinen der Staatlichen Museen zu Berlin
  6. Inhaber*innen eines Presseausweises
  7. Personen, die Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) erhalten
  8. ärztlich als notwendig anerkannte Begleitpersonen einer Schwerbehinderten oder eines Schwerbehinderten, sofern dies im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist
  9. Besucher*innen in den Lese- und Studiensälen der Staatlichen Museen zu Berlin
  10. Inhaber*innen von Jahreskarten im Geltungsbereich des jeweiligen Kartentyps