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Reaktion auf den angeblichen „Nefertiti Hack“ im Neuen Museum

09.03.2016
Neues Museum

Zwei Künstler haben im Rahmen der Intervention „The Other Nefertiti" einen 3D-Scan der Nofretete-Büste online gestellt - weil kein Zugang zur Büste oder ihren Daten möglich sei. Was ist dran an der Behauptung?

Jan Nikolai Nelles und Nora Al-Badri geben auf ihrer Website an, der Scan sei von ihnen im Neuen Museum heimlich angefertigt worden. Die Intention der Aktivisten ist es, Kulturobjekte öffentlich verfügbar zu machen. Sie behaupten auf ihrer Website „the Neues Museum in Berlin until today does not allow any access to the head of Nefertiti nor to the data of their scan“.

Es kann keine Rede davon sein, dass die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und ihre Staatlichen Museen zu Berlin den Zugang zur Büste verweigern: Diese ist seit Jahren öffentlich ausgestellt. Seit 2012 steht dem Publikum außerdem eine betastbare Replik der Büste für Sehbehinderte und Blinde in unmittelbarer Nähe zum Original zur Verfügung. Die Museen haben alle neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Büste der Nofretete immer öffentlich gemacht. Fotos stehen auf Sammlungen Online und über die bpk-Bildagentur zur Nutzung zur Verfügung.

Im Jahr 2008 wurde von Trigon Art ein Scan der Büste angefertigt. Diese Daten werden derzeit ausschließlich für wissenschaftliche Vorhaben zur Verfügung gestellt. Eine Anfrage auf Nutzung der Daten durch die Künstler haben die Staatlichen Museen zu Berlin vor deren Aktion nicht erhalten. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz geht der Frage nach, auf welcher Basis das 3D-Modell der Künstler entstanden ist, sieht im Moment jedoch keinen Anlass, juristisch zu reagieren. Sollten sich Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben, wird die SPK klären, ob rechtliche Schritte einzuleiten sind.

Gemäß der Benutzungsordnung der Staatlichen Museen zu Berlin ist es grundsätzlich erlaubt, ohne aufwändige technische Gerätschaften zu filmen, zu fotografieren oder eben zu scannen. Allerdings muss die kommerzielle Verwertung von Filmen, Foto und Scans durch die Museumsleitung genehmigt werden. Für einzelne Ausstellungen und Ausstellungsräume werden in gewissen Fällen auch generelle Fotografierverbote ausgesprochen. Ein solches Fotografierverbot besteht etwa im Nordkuppelsaal des Neuen Museums, in dem sich die Büste der Nofretete als einziges Ausstellungsstück befindet. Das Fotografierverbot gewährleistet sowohl den konservatorischen Schutz des Objektes, das nur eine beschränkte Lux-Zahl verträgt, als auch den ungestörten, entspannten Besuch. Viele Besucher hatten die Büste in der Vergangenheit mit Blitzlicht fotografiert, obwohl dies untersagt war. Dadurch sahen die Museen die Notwendigkeit gegeben, ein generelles Fotografierverbot für diesen Raum auszusprechen.

Es ist noch nicht definitiv geklärt, ob die durch Nelles / Al-Badri zur Verfügung gestellten Daten tatsächlich durch einen Scan des Originals im Museum entstanden sind. Nach Meinung von Fachleuten scheint es unwahrscheinlich, dass der Scan im Museum angefertigt wurde.