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Beratende Kommission empfiehlt keine Rückgabe des Welfenschatzes

20.03.2014
Kunstgewerbemuseum

Am 20. März 2014 hat die Beratende Kommission, die sich unter Vorsitz von Frau Prof. Dr. Jutta Limbach mit Fragen der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter befasst, ihre Empfehlung zum so genannten Welfenschatz veröffentlicht. Sie hat empfohlen, den Welfenschatz nicht zu restituieren.

Bei dem Welfenschatz-Konvolut handelt es sich um einzigartiges Kulturgut von höchstem internationalem Rang. Der ehemalige Reliquienschatz der früheren Stiftskirche St. Blasius zu Braunschweig (heute: Braunschweiger Dom) wuchs im Mittelalter über mehrere Jahrhunderte zu einem der bedeutendsten deutschen Kirchenschätze an. Er gelangte 1671 in den Besitz des Welfenhauses. Dieses verkaufte 1929 den damals aus 82 Objekten bestehenden Schatz an ein Händlerkonsortium. Von diesem Konsortium erwarb der preußische Staat im Juni 1935 über die Dresdner Bank 42 Werke für das Schlossmuseum, das heutige Kunstgewerbemuseum der Staatlichen Museen zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz.

Im Jahr 2008 stellten die Nachkommen ehemaliger Eigentümer des Welfenschatzes, vertreten durch die Kanzlei Markus Stötzel, einen Restitutionsantrag. Sie vertraten die Ansicht, der Welfenschatz sei NS-Raubgut. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, zu der das Kunstgewerbemuseum gehört, bewertete die in umfangreicher wissenschaftlicher Recherchearbeit zusammengetragenen historischen Fakten anders als die Antragsteller und sah die Voraussetzungen für eine Rückgabe nicht gegeben. Sie wollte sich dennoch dem Wunsch der Gegenseite nicht verschließen, die "Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz" (Limbach-Kommission) damit zu befassen. Für die Stiftung war es der erste ihrer zahlreichen Restitutionsfälle, in dem sie diesen Weg ging. In allen früheren Fällen hatte sie sich mit den Antragstellern einigen können.